Hier noch schnell zwei Lesetipps zu Argentiniens Finanzkrise.
Schuld an der Pleite sind weder die Regierung noch die „Geierfonds“. Sondern ein amerikanischer Richter – denn der ignorierte einen Grundsatz des Insolvenzrechts: Wer pleitegeht, hat einen Neuanfang verdient.
Ein Kommentar des geschätzten Kollegen Heinz-Roger Dohms auf tagesschau.de.
Beim Weltwährungsfonds (IWF), der an der vorherigen argentinischen Pleite im Jahr 2002 nicht ganz unbeteiligt war, machte man sich schon damals Gedanken darüber, wie man die Grundsätze des Unternehmens-Insolvenzrechts auf Staaten übertragen könne. Anne Krueger, damals stellvertretende Generaldirektorin des IWF, schrieb in der Tageszeitung El País (meineÜbersetzung – die spanische und englische Version auf den Seiten des IWF):
Wir könnten bessere Anreize in Kraft setzen, indem wir ein vorhersehbares rechtliches Rahmenwerk schaffen, das aller Voraussicht nach nur selten aktiviert werden müsste. Ein Land würde für einen gewissen Zeitraum vor seinen Gläubigern geschützt. Im Gegenzug wäre es gezwungen, in gutem Glauben zu verhandeln und eine Politik anzuwenden, die seine Wirtschaft wieder auf die Beine bringt. Schließlich müssten, sobald eine ausreichende Mehrheit der Gläubiger die Umstrukturierung (der Schuld) akzeptiert hat, auch die Gegner den gleichen Bedingungen zustimmen.
Ein internationales Insolvenzrecht für Staaten war die Idee, inspiriert vom Insolvenzrecht für Unternehmen. Das ist jetzt zwölf Jahre her. Überflüssig zu sagen, dass es das von Anne Krueger vorgeschlagene Regelwerk noch nicht gibt.